Altlasten, Altablagerungen und Altstandorte
Gemäß § 2 Abs. 5 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) umfassen Altlasten Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Diese beinhalten beispielsweise Grundstücke, auf denen Abfälle gelagert wurden oder Grundstücke stillgelegter Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (z.B. Tankstellen mit unterirdischen Tanks).
Planen Sie den Kauf eines Altstandortes oder eines sonstigen Grundstückes mit Verdacht auf eine Kontamination des Bodens, des Grundwassers oder der Bodenluft durch Schadstoffe?
Um Ihre Investition abzusichern, prüfen wir für Sie den Altlastenverdacht!
Die Konzeptionierung und Bearbeitung der Voruntersuchungen an Altlasten und altlastverdächtigen Flächen und die Abschätzung spezifischer Gefährdungspotentiale zählen ebenso wie die Sanierungsplanung und sanierungsbegleitende Untersuchungen zu unserem Leistungsangebot.
Unsere Leistungen zur Erkundung und Bewertung kontaminierter und kontaminationsverdächtiger Standorte und lokalen Eingrenzung von Kontaminationen:
- historische Recherche und orientierende Erkundungen und Begehungen
- Erstbewertung und Gefährdungsabschätzungen von Altstandorten und Altablagerungen
- gezielte Probenahme an Böden und Auffüllungen nach Horizonten oder als Mischprobe mittels Rammkernbohrungen oder aus Baggerschürfen
- Kernbohrungen, Analyse und Gefährdungsabschätzung an Asphalt- oder Betondecken
- Beprobung und Bewertung von Materialien, Flächen und Containern
- Entnahme von Wasserproben als Pumpprobe bis in Tiefen von 130 m oder als Schöpfprobe
- Horizontweise Entnahme von Bodenluftproben mit Bodenluftsonden
- Durchführung von mehrstündigen oder mehrtägigen Absaugversuchen mit Entnahme von Bodenluftproben
- Erstellung von Altlastengutachten
Die chemischen Untersuchungen der Proben werden durch akkreditierte Labore durchgeführt. Wir arbeiten hierbei mit mehreren Laboren zusammen, um unseren Kunden das jeweils optimale Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten zu können.
Bestätigt sich der Altlastverdacht ist der Verursacher bzw. der (frühere) Eigentümer in der Sanierungspflicht (§ 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr, BBodSchG). Auch dabei unterstützen wir Sie mit der
- Erarbeitung von Entsorgungs- und Sanierungskonzepten
- Festlegung und Bewertung von sanierungsbegleitenden Untersuchungen
- Angabe von Entsorgungswegen
- Begleitung und Überwachung der Sanierung, Rückbauüberwachung